Bei uns in Österreich unterliegen
die Tauchflaschen der Versandbehälterverordnung.
Diese besagt für Tauchflaschen, dass die wiederkehrende Innenuntersuchung
alle 40 Monate nach der letzten Druckprüfung durchzuführen ist.
Die wiederkehrende Druckprüfung ist alle 10 Jahre durchzuführen.
Die wiederkehrende Innenuntersuchung wird nur mittels Aufkleber auf der Flasche
(sonst ist die Flasche bald „zugenagelt“) nachgewiesen, die Druckprüfung durch
Einschlagungen auf der Flasche direkt und durch Aufkleber wird die nächste
Innenuntersuchung angekündigt.
Hat Ihre Flasche jetzt eine Einschlagung z.B.: 10.2005, dann ist die nächste
Innenbesichtigung erst 02.2009, die nächste Innenbesichtigung 06.2012, die
nächste Druckprüfung 10.2015 fällig. Die wiederkehrenden Prüfungen sind durch
Kesselprüfstellen durchzuführen.
Aber Achtung:
In anderen Ländern z.B.: Kroatien sind die Fristen zwischen den Druckprüfungen
kürzer (ich glaube alle 2 Jahre). Hier wird vor Ort, sofern das wirklich
jemanden Interessiert, eine Innenbesichtigung durchgeführt.
Unsere alten Aufkleber zeigen die nächste fällige Prüfung an, die neuen
Aufkleber beide Prüfungen (letzte und nächste).
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Zusatzinfo:
Normalerweise werden alle Prüfungen bei den einschlägigen Tauchbasen bzw.
-clubs im Beisein eines TÜV Mannes (Frau), als Kesselprüfstelle, durchgeführt,
da wir in unseren Prüfzentren für solche (für uns sehr seltene) Prüfungen nicht
entsprechend eingerichtet (Drehmoment für Ventil, Füll-, Entleer- und
Trocknungseinrichtungen) sind. Es gibt aber auch Gasefirmen
(jene Firmen die Flaschen füllen) die über solche Einrichtungen verfügen.